AGB

Stand: 01.01.2020

  1. Allgemeine Bestimmungen, Vertragsparteien und Geltungsbereich 


1.1. Dr. Burkhard Radtke, efficientia consulting – im Folgenden bezeichnet als „efficientia consulting“ – erbringt Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Training, Coaching, Beratung und Vorträge für Privatkunden, Firmenkunden und die öffentliche Hand – im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als „Auftraggeber“.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen efficientia consulting und dem Auftraggeber. Sollten einzelne Bedingungen der AGB mit Bedingungen in Konflikt stehen, die in einem Beratungs- oder Seminarvertrag vereinbart wurden, so gelten letztere. Die Geltung der übrigen Bedingungen aus den AGB bleibt davon unberührt.

1.3. Die AGB des Auftraggebers gelten nur dann, wenn efficientia consulting ihnen schriftlich zugestimmt hat. Auch in diesem Fall haben die vorliegenden AGB Vorrang vor ggf. entgegenstehenden AGB des Auftraggebers.

  1. Vertragsschluss

2.1. Verträge werden zwischen efficientia consulting und dem Auftraggeber geschlossen. Auftraggeber können natürliche oder juristische Personen sein. Der Auftraggeber kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegennehmen oder eine andere geeignete Person benennen, welche die Leistung (z.B. Seminare, Coachings, Beratung, Vorträge u.a.) entgegennehmen kann. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall jedoch Vertragspartner.

2.2. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und efficientia consulting bedarf der Schriftform. Hierfür reichen auch E-Mails.

2.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch efficientia consulting schriftlich per E-Mail oder postalisch bestätigt werden.

 

  1. Leistungen

3.1. efficientia consulting erbringt ihre Leistungen durch eigene oder freie Mitarbeiter. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Leistungserbringung durch eine bestimmte Person.

3.2. Für Umfang, Form, Inhalte und Ziele der Leistungen gelten die im schriftlichen Vertrag vereinbarten Bedingungen einschließlich der Termine. Des Weiteren sind Termine vereinbart, wenn die Vertragsparteien übereinstimmend Termine schriftlich bestätigen.

3.3.
Die Erstellung bzw. Bereitstellung von Teilnehmerunterlagen für Seminare und Coachings obliegt efficientia consulting. Alle Teilnehmerunterlagen, Handouts und Skripte werden den Teilnehmern nur für ihre persönliche Verwendung überlasen. Für die Durchführung von Inhouse-Seminaren stellt der Auftraggeber einen Seminarraum, eine Tafel bzw. Flipchart und einen Beamer zur Verfügung.

3.4. efficientia consulting schuldet keinen Erfolg der Leistung und gewährt insofern auch keine Garantie. Ein Erfolg kann sich nur einstellen bei einer selbstverantwortlichen Mitarbeit, Vor- und Nachbereitung sowie die Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse durch den Auftraggeber/Teilnehmer.

3.5. efficientia consulting ist berechtigt, einen mit dem Auftraggeber vereinbarten Termin aus wichtigem Grund, z.B. Erkrankung des Dozenten oder Beraters, abzusagen oder zu verlegen. Etwaige dem Auftraggeber durch eine Absage oder Verschiebung entstehende zusätzliche Kosten werden von efficientia consulting nicht erstattet.

 

  1. Zahlungsbedingungen

4.1. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Honorare bzw. Preise. Alle Honorar- und Preisangaben verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen gesetzlichen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.

4.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, neben dem Honorar alle im Rahmen des Auftrags anfallenden Kosten für Reise, Übernachtung, der Raum- und Gerätemieten sowie benötigte Verbrauchs- und Moderationsmaterialien mit Ausnahme der Teilnehmerunterlagen, Handouts und Skripte in Höhe der Selbstkosten von efficientia consulting zu tragen. Die Erstattung dieser Fremd- und Nebenkosten wird nach Entstehen fällig und in Rechnung gestellt.

4.3. Soweit bei Vertragsabschluss keine andere Regelung getroffen ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort fällig und spätestens binnen 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.

4.4. Zahlt der Auftraggeber nicht in der ihm in der Rechnung aufgegebenen Zahlungsfrist, so befindet er sich in Zahlungsverzug. Eine darüber hinaus ausgesprochene Mahnung hat keine Auswirkungen auf den Beginn des Verzugs. Bei Zahlungsverzug ist efficientia consulting berechtigt, dem Auftraggeber gemäß §§ 286, 288 BGB als Verzugsschaden Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz in Rechnung zu stellen. efficientia consulting bleibt es unbenommen, einen höheren Verzugsschaden und weitere Schadenspositionen geltend zu machen.

4.5. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, ist efficientia consulting berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen ihre Leistungen zurückzuhalten bzw. einzustellen. Kommt es aufgrund des Zahlungsverzugs des Auftraggebers zu keiner weiteren Leistungserbringung durch efficientia consulting, hat der Auftraggeber für jede entfallene Leistung (Seminar, Coaching, Beratung) ein Entgelt von 70% des vereinbarten Honorars zu entrichten.

  1. Vertragsbeendigung

5.1. Unabhängig vom Vertragsende durch Zeitablauf bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Die außerordentliche Kündigung bedarf der Schriftform und muss per eingeschriebenem Brief erfolgen.

5.2. Wird ein vereinbarter Termin durch den Auftraggeber abgesagt oder nicht wahrgenommen, werden das vereinbarte Honorar sowie die entstandenen Fremd- und Nebenkosten zur Zahlung fällig. Wird ein vereinbarter Termin mindestens 8 Wochen vor Beginn abgesagt, ist einmalig eine neue Terminvereinbarung innerhalb der ab dem vereinbarten Termin folgenden 6 Monate kostenfrei möglich. Wird ein vereinbarter Termin 8 bis 4 Wochen vor Beginn abgesagt, ist eine neue Terminierung innerhalb der ab dem vereinbarten Termin folgenden 6 Monate zu einer vergünstigten Vergütung in Höhe von 50% der Honorarkosten des stornierten Termins möglich.

 

  1. Urheberrecht

6.1. Sämtliche Publikationen, insbesondere Seminarinhalte, Seminarunterlagen und Prospekte von efficientia consulting und ihrer Dozenten sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Der Auftraggeber ist berechtigt, die im Rahmen seines bezahlten Seminars bzw. seiner Beratung erhaltene Informationen und Publikationen ausschließlich für eigene interne Zwecke zu nutzen.

6.2. Dem Auftraggeber / Teilnehmer ist es untersagt, Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder für Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zu vervielfältigen. Der Auftraggeber / Teilnehmer wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Verletzung des Urheberrechts Schadensersatz- und Unterlassungspflichten begründet, sowie strafrechtlich verfolgt werden kann.

  1. Datenschutz

7.1. efficientia consulting ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Schweigepflicht entbindet.

7.2. efficientia consulting ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen ihrer Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.

7.3. efficientia consulting verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber / Teilnehmer bekannt geworden sind, sofern dem nicht dringende berechtigte Interessen von efficientia consulting entgegenstehen (zum Beispiel Durchsetzung von Honorarforderungen).

7.4. Der Auftraggeber / Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten zu internen Werbezwecken und zur statischen Aufbereitung in anonymisierter Form auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich zu eigenen internen Zwecken von efficientia consulting genutzt werden können.

 

  1. Haftung

8.1. Die Haftung von efficientia consulting und ihrer Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8.2. Soweit der Auftraggeber / Teilnehmer Unternehmer ist, haftet efficientia consulting nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sowie für entgangenen Gewinn. Ferner ist die Haftungshöhe von efficientia consulting auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt.

8.3. Der Auftraggeber / Teilnehmer wird im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht an der Vermeidung und Minderung von Schäden sowie an ihrer Feststellung und Behebung mitwirken.

8.4. efficientia consulting ist um die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Lehrinhalte bemüht. Der Teilnehmer wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich durch Änderungen der Rechtslage, wissenschaftlicher Ansichten oder im Einzelfall andere Beurteilungen ergeben können.

8.5. Der Auftraggeber /Teilnehmer darf gegen Forderungen von efficientia consulting nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen aufrechnen.

8.6. Mit Ausnahme der Haftung wegen Vorsatzes vereinbaren die Parteien eine Verjährungsfrist von 12 Monaten für alle wechselseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag und seiner Beendigung. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Veranstaltungsende, spätestens mit dem Vertragsende.

 

  1. Schlussbestimmungen

9.1. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend abgewichen werden.

9.2. Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder ihre Rechtswirkung später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.

9.3. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.4. Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart, sofern der Vertragspartner / Auftraggeber Vollkaufmann i.S.d. HGB ist.

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AGB 010120